Arbeitssicherheit und befähigte Person Hydraulik-Schlauchleitungen (DGUV 113-020)
Hier stehen Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz im Vordergrund
Jedes Unternehmen ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Hydraulik-Schlauchleitungen an Maschinen, Aggregaten und Geräten mindestens einmal jährlich einer zu dokumentierenden Sichtprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von sogenannten „Befähigten Personen“ durchgeführt werden. Sie werden sowohl in technischen Dingen als auch in den gesetzlichen Vorgaben bezüglich Hydraulik-Schlauchleitungen unterwiesen.
Zielgruppe:
Techniker und Technikerinnen sowie Facharbeiter und Facharbeiterinnen aus Instandhaltung und Wartung sowie Sicherheitsfachkräfte, die als befähigte Person für die Überprüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen in ihrem Betrieb eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen:
Tätigkeit im Themenbereich, technische Ausbildung
Lernziel:
In diesem Seminar erwerben die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse, um von ihrem Arbeitgeber als „befähigte Person für die Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen“ ernannt zu werden, sofern sie alle weiteren Voraussetzungen dazu erfüllen.
Inhalt:
- Physikalische und anlagentechnische Grundkenntnisse der Hydraulik
- Funktion hydraulischer Anlagen
- Aufbau und Funktion von Hydraulik-Schlauchleitungen
- Herstellung, Kennzeichnung und Montage
- Gefahren
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203 – befähigte Person
- Aufgaben und Verantwortung
- Sicherheitsregeln nach DGUV 113-020 für Hydraulik-Schlauchleitung und Hydraulikflüssigkeiten
- Abschlussprüfung
Ihre Ansprechpartnerin
Ellen Metz
Telefon: 06327 982 0
Telefax: 06327 1360
sekretariat@hydraulik-hauck.de
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Seminarkalender 2025
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Broschüre Zertifizierter
Hydraulik-Servicetechniker
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