Sicherheit und Konformität für die Maschinen und Anlagen unserer Kunden

Für Maschinen und Anlagen in der Produktion gibt es hohe Anforderungen an die Betriebssicherheit. Diese Anforderungen gelten auch nach dem Umbau oder Retrofit einer Maschine oder Anlage. Nicht nur Betreiber, auch Hersteller von Maschinen und Anlagen müssen diese Anforderungen beachten.

Das CE-Zeichen auf einer Maschine bzw. Anlage zeigt, dass vom Hersteller geprüft wurde, dass alle Anforderungen an Sicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz, die in der EU gelten, erfüllt werden. Das gilt auch für Hersteller, die Maschinen oder Anlagen in die EU einführen wollen.

Wir unterstützen unsere Kunden dabei, rechtskonforme Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei behalten wir die Wirtschaftlichkeit fest im Blick.

Einhaltung der Maschinenrichtlinie – Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikobeurteilung

Die im europäischen Wirtschaftsraum geltende Maschinenrichtlinie hat die Zielsetzung sowohl für Maschinen als auch für unvollständige Maschinen die Sicherheit für den Bediener aber auch für unbeteiligte Personen zu gewährleisten.

Ein zentrales Element ist dabei die Risikobeurteilung. Dabei werden Risiken analysiert und bewertet. Daraus wird der erforderliche Performance Level (PLr) für die Sicherheitsfunktionen ermittelt. Der Performance Level (PL) gibt die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Sicherheitsfunktion an und ist somit ein Maß für ihre Zuverlässigkeit. Der Performance Level wird durch den Hersteller – beispielsweise einer Anlagensteuerung – nachgewiesen. Letztendlich ist dann zu verifizieren, dass der erforderliche Performance Level erreicht worden ist – also PL PLr.

Wir unterstützen und beraten unsere Kunden – sowohl Betreiber als auch Hersteller von Maschinen und Anlagen – bei der Durchführung und praktischen Umsetzung von Konformitätsbewertungen. Und das entlang des gesamten Prozesses – von der Durchführung der Risikobeurteilung, der Auswahl der geeigneten, richtlinienkonformen Komponenten und zwar mit Blick auf ihr Zusammenwirken in der gesamten Maschine bis hin zur Erstellung der geforderten Dokumentation.

Für Betreiber: Betriebssicherheit – auch bei Umbauten und Retrofits

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Betreiber den Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. In einer Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen ermittelt und bewertet. Konkrete Schutzmaßnahmen müssen festgelegt, umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft werden.

Betreiber unterstützen wir beim Thema Betriebssicherheit unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • Bewertung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch nach einem Umbau oder Retrofit
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen einschließlich Wirksamkeitskontrolle
  • Erstellen von Betriebsanweisungen

Für Hersteller: CE-Kennzeichnung

Eine CE-Kennzeichnung bedeutet, dass die im europäischen Wirtschaftsraum geforderten Sicherheitsstandards eingehalten werden. Damit ist ein freier Warenverkehr ohne Hemmnisse in Europa möglich.

Hersteller unterstützen wir beim Thema CE-Kennzeichnung unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • Fragen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und anderer relevanter EU-Richtlinien bzgl. Geltungsbereich und Abgrenzung zueinander
  • Einführung unternehmensinterner Strukturen für den CE-Prozess
  • Bewertung bereits im Markt eingeführter Maschinen und Anlagen
  • Koordination mit benannten Stellen

Ihr Ansprechpartner

Thomas Kübel-Sorger
Telefon: 06327 982-101
Telefax: 06327 1360
kuebel-sorger@hydraulik-hauck.de